Abschreibung von ERP Software: Ein Leitfaden für Führungskräfte im Versandhandel und Großhandel
Die Anschaffung und Implementierung einer ERP-Software stellt für Unternehmen im Versandhandel und Großhandel eine signifikante Investition und eine zukunftsweisende, strategische Entscheidung dar. Dabei ist es gerade für Geschäftsführer, Finanzleiter und Projektleiter entscheidend, die buchhalterischen sowie finanzierungstechnischen Aspekte dieses Geschäftsvorhabens zu verstehen. In diesem Beitrag beleuchten wir, wie die Abschreibung von ERP-Software in das Finanzmanagement Ihres Unternehmens eingebettet werden kann und welche Faktoren dabei zu berücksichtigen sind.
Buchhalterische Aspekte der Abschreibung von ERP-Software
RP-Systeme gelten buchhalterisch als immaterielle Vermögenswerte und unterliegen speziellen Abschreibungsregeln. Laut § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG ist für immaterielle Wirtschaftsgüter die lineare Abschreibung vorgesehen. Bislang wurde im Kontext von ERP-Systemen üblicherweise von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von fünf Jahren ausgegangen.
Änderungen gemäß neuer Verwaltungsanweisungen
Neuere Verwaltungsanweisungen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) ermöglichen jedoch eine flexiblere Vorgehensweise. Das BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022 räumt die Möglichkeit ein, für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2020 enden, auch für ERP-Systeme eine Nutzungsdauer von einem Jahr anzusetzen. Dies erlaubt, abweichend von individuellen betrieblichen Nutzungsdauern, die vollständige Abschreibung im Jahr der Anschaffung.
Vollständige Abschreibung gegenläufig zur Handelsbilanz
Obwohl handelsrechtlich Nutzungsdauern von bis zu zehn Jahren als vertretbar betrachtet werden, ist es laut steuerrechtlicher Sicht erlaubt, ERP-Programme sofort vollständig abzuschreiben. Diese Option besteht neben der klassischen Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Die daraus entstehenden Differenzen zwischen handelsbilanziellem und steuerlichem Wertansatz können zum Ausweis latenter Steuern in der Handelsbilanz führen.
Finanzielle und ROI-Aspekte beim Einsatz von ERP-Systemen
Neben buchhalterischen Erwägungen sollten bei der Anschaffung neuer ERP-Systeme auch die finanziellen und Rentabilitäts-Überlegungen nicht außer Acht gelassen werden. Fragen nach der Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit, Minderung der Kosten und der Einfluss auf die Liquidität bedürfen einer umfassenden Analyse.
Mehrwert durch Analyse und Planung
Unternehmen stehen vor der Herausforderung zu ermitteln, ob und inwieweit sich die Investition in ein neues ERP-System rechnet, und welche Finanzierungsformen dafür in Frage kommen – Kauf, Miete oder Subscription-Modelle. Die Belastung der Liquidität und der sogenannte Return on Investment (ROI) spielen dabei eine zentrale Rolle.
Vorbereitung auf die Zukunft
Die Entscheidung für eine ERP-Software sollte unter Berücksichtigung ihrer langfristigen Auswirkungen auf das Unternehmenswachstum und unter Betrachtung der total cost of ownership gefällt werden.
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Schlusswort
Die Abschreibung von ERP-Software involviert vielschichtige Betrachtungspunkte. Während sich steuerrechtliche Anforderungen dynamisch entwickeln, ist eine durchdachte Finanzierungs- und Investitionsplanung ausschlaggebend für den dauerhaften Erfolg. Durch eine sorgfältige Auseinandersetzung mit diesen Themen sichern Führungskräfte im Versandhandel und Großhandel nicht nur die Compliance mit buchhalterischen Regularien, sondern schaffen auch eine solide Grundlage für die Skalierung ihres Unternehmens.