Förderprogramme
Förderung Digitalisierung
„Der Fortschritt lässt sich nicht am Fortschreiten hindern.“
Die digitale Transformation wird immer wichtiger und für kleine und mittlere Unternehmen gibt es auf vielen Wegen eine Förderung Ihrer Maßnahmen. Neue Geschäftsmodelle, sich verändernde Märkte und optimierte Prozesse bieten vielfältige Chancen, die Umsätze zu erhöhen, die Kosten zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Jedoch erfordert eine erfolgreiche Digitalisierung die eigene Bereitschaft und Flexibilität im Denken und Handeln und häufig damit einhergehend auch Investitionen in innovative Technologien.
Sie erhalten von verschiedenen Stellen (EU, Bund, Länder) gezielt Unterstützung, um den Digitalisierungsprozess in Ihrem Unternehmen fördern zu lassen. Im Folgenden werden wir Ihnen einige Möglichkeiten aufzeigen.
Lesen Sie auch den mit vielfältigen Beispielen gespickten NDR-Bericht aus 07/2019: „Handwerk profitiert von der Digitalisierung“
Förderung Digitalisierung auf Bundesebene
Förderung Digitalisierung in der BRD
Förderung Digitalisierung: Digital JETZT – BMWI
- Unternehmen von 3 bis 499 Mitarbeiter
- 50% Förderquote plus Corona-Zuschlag
- bis zu 50.000,00 € Zuschuss für Hard- und Software
Förderung Digitalisierung: ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (Kredit 380, 390, 391) – KFW
- ab 1,00 % effektiver Jahreszins
- für etablierte Unternehmen und Freiberufler, die mindestens 2 Jahre am Markt sind
- bis zu 5 Mio. Euro für Investitionen und Betriebsmittel
Förderung Digitalisierung: ERP-Mezzanine für Innovation ( Kredit 360, 361, 364) – KFW
- unterstützt Entwicklung neuer Produkte, Prozesse und Dienstleistungen mit bis zu 5 Mio. Euro
– ab1,00 % effektiver Jahreszins - für Unternehmen und Freiberufler, die mindestens 2 Jahre am Markt sind
- bis zu 5 Mio. Euro für die Entwicklung neuer Produkte, Prozesse und Dienstleistungen
- bis zu 60 % Risikoübernahme der KfW durch Nachrangkapital möglich
- entlastet Ihr Unternehmen bei der Sicherheitenstellung
Förderung Digitalisierung: go-digital – BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
- Optimierung von Prozessen = Digitalisierte Geschäftsprozesse
- Erschließung zusätzlicher Marktanteile durch Digitalisierung = Digitale Markterschließung
- finanziert Maßnahmen, mit denen Sie Ihr Unternehmen vor dem Verlust sensibler Daten schützen = IT-Sicherheit
- Förderquote von 50 % auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro
- maximal 30 Beratertage förderfähig
Förderung Digitalisierung: go-inno – BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
- Innovationsgutscheine
- Entwicklung von innovativen Produkten und Verfahren
- bis zu 50 Prozent der Ausgaben für externe Beratung
Förderung Digitalisierung: Mittelstand 4.0 – Digitale Produktions- und Arbeitsprozesse – BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
- unterstützt Mittelstand und Handwerk bei der Digitalisierung, Vernetzung und Einführung von Industrie 4.0-Anwendungen
- es stehen deutschlandweit Mittelstand 4.0 Agenturen und über 20 Kompetenzzentren mit unterschiedlichen Schwerpunkten als Partner zur Verfügung
- Ziel: Bereitstellung von Know-how, Beratung und Hilfestellung zwecks Digitalisierung
Förderung Digitalisierung: Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
- weniger als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 50,0 Mio. €
- Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen
- Förderart: diverse Zuschüsse
Förderung Digitalisierung auf Landesebene
Förderung Digitalisierung: Digitalbonus-Bayern – Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie
- Digitalbonus Standard: bis zu 10.000 Euro Zuschuss für die Digitalisierung von Unternehmensbereichen und IT-Sicherheit
- Digitalbonus Plus: bis zu 50.000 Euro Zuschuss für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt
- Digitalkredit: bis zu zwei Millionen Euro zinsverbilligtes Darlehen der LfA Förderbank Bayern
- Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen und die
- Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit
- Kleines Unternehmen: bis zu 49 Beschäftigte und bis zu 10 Millionen Euro Umsatz/Jahr bzw. bis zu 10 Millionen Euro Bilanzsumme/Jahr
- Mittleres Unternehmen: 50 bis 249 Beschäftigte und bis zu 50 Millionen Euro Umsatz/Jahr bzw. bis zu 43 Millionen Euro Bilanzsumme/Jahr.
Förderung Digitalisierung: Start?Zuschuss! – Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie
- technologieorientierte Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung
- Etablierung junger, innovativer Unternehmen am Markt, deren Gründung maximal 2 Jahre zurückliegt
- maximal 50% der förderfähigen Ausgaben, für einen Zeitraum von einem Jahr
- maximal 36.000 € im Jahr
Förderung Digitalisierung: Innovationsgutschein Hightech Digital – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
- maximal 100 Mitarbeitern und 20 Mio. Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme
- bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Millionen Euro Umsatz bzw. 43 Millionen Euro Bilanzsumme (antragsberechtigt, sofern sie ihr Vorhaben mit einem Start-up als FuE-Dienstleister umsetzen)
- pro Antragsteller maximal zwei Innovationsgutscheine Hightech Digital
- Realisierung anspruchsvoller digitaler Produkte und Dienstleistungen
- bis zu 20.000 Euro und deckt bis max. 50 Prozent der Ausgaben
Förderung Digitalisierung: Innovationsgutschein A und B – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
- den Innovationsgutschein gibt es in Höhe von 2.500 € (A) und 5.000 € (B)
- der Gutschein A fördert vorbereitende Arbeiten zu Entwicklung eines innovativen Produktes oder Dienstleistung sowie Verfahrensinnovation
- der Innovationsgutschein B kann für die Umsetzung dieser Projekte beantragt werden
- maximale Unternehmensgröße von bis zu 100 Beschäftigten und ein Vorjahresumsatz bzw. eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro
Förderung Digitalisierung: Wachstumsfinanzierung – L-Bank, Landesbank von Baden-Württemberg
- zu den förderfähigen Vorhaben zählen: Erweiterungen (auch Standortverlagerungen), Modernisierung, Rationalisierung, Umstellung der Produktionsverfahren und Produktpalette, Kauf von Unternehmen
- Mindestbetrag: 10.000 Euro
- Höchstbetrag: in der Regel 5 Mio. Euro
Förderung Digitalisierung: Digitalisierungsprämie – L-Bank, Landesbank von Baden-Württemberg
- Umfang der Förderung:
- Projekte von 10.000€ bis 100.000€
- L-Bank vergibt ein Darlehen
- 10.000€-50.000€ = Tilgungszuschuss von 5.000€
- mehr als 50.000€ Darlehen = 10% der Darlehenssumme als Tilgungszuschuss
- Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Unternehmen > 100 Beschäftigte
- Unternehmen an den ein anderes Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten mit 25% oder mehr beteiligt ist
- Unternehmen, die in den vergangen 2 Jahren bereits gefördert wurden
Förderung Digitalisierung: Berlin Mittelstand 4.0 – Investitionsbank Berlin (IBB)
- Finanzierung für Investitionen zur Nutzung von IT-Lösungen und digitale Vernetzung von Produktion und Service
- Auszahlung 100%
- 60% Haftungsfreistellung der Hausbank durch die IBB
- Flexible Laufzeiten zwischen 3 und 10 Jahren
- Tilgung erfolgt vierteljährlich und nachschüssig
- Start-ups, Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Größere Mittelstandsunternehmen (mit weniger als 3.000 Beschäftigten), Angehörige der freien Berufe
Förderung Digitalisierung: Pro FIT – Frühphasenfinanzierung – Investitionsbank Berlin (IBB)
- Unterstützung technologieorientierter Gründer, um die Unternehmensinfrastruktur und erforderlichen Personalkapazitäten aufzubauen
- gefördert werden: Personalausgaben, Investitionsausgaben, laufende Betriebsausgaben
- das Unternehmen darf nicht älter als 6 Monate sein.
- zinsloses Darlehen – bis zu 10 Jahre Laufzeit
Förderung Digitalisierung: Pro FIT – Projektfinanzierung – Investitionsbank Berlin (IBB)
- gefördert werden: Personalausgaben, Fremdleistungen, Materialausgaben, Schutzrechtsanmeldungen, Ausgaben für die Markteinführung und Marktvorbereitung sowie indirekte Projektausgaben
- Finanzierung von bis zu 80% der Projektausgaben durch nicht rückzahlbare Zuschüsse und/oder zinsverbilligte Darlehen
Förderung Digitalisierung: Transfer BONUS – Investitionsbank Berlin (IBB)
- Förderung von Projekten der angewandten Forschung und Entwicklung (keine kommerzielle Standardleistung)
- Zwei Zuschussmodelle: 100% des Auftragsvolumens bis maximal 3.000 Euro oder 70% des Auftragsvolumens bis maximal 15.000 Euro resp. 45.000 Euro (Standardvariante Digitalisierung)
- einmaliger Zuschuss von bis zu 45.000 € für den Bereich Digitalisierung in der Standardvariante
Förderung Digitalisierung: Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierung: Beratung und Schulung der Beschäftigten mit jeweils bis zu 50.000 Euro unterstützt
- für die Umsetzung von Digitalisierung gibt es bis zu einer halben Million Euro
- kleiner BIG-Transfer: Vollfinanzierung (100%) bis maximal 5.000 €
- großer BIG-Transfer im Wege der Anteilfinanzierung (50%) bis maximal 15.000 €
- BIG-FuE im Wege der Anteilfinanzierung (50%) bis maximal 100.000 €
- BIG-Digital im Wege der Anteilfinanzierung (50%) bis maximal jeweils 50.000 € für das Modul Beratung und Schulung und maximal 500.000 € für das Modul Implementierung
- BIG-EU im Wege der Anteilfinanzierung (50%) bis maximal 8.000 €
Förderung Digitalisierung in Hessen:
Förderung Digitalisierung: Digitalbonus – IFBH
- 30 % bis zu 50 % Zuschuss
Förderung Digitalisierung in Hessen:
Förderung Digitalisierung: Innovations Förderung – HA-Hessen Agentur
- bis zu 40 % Zuschuss auf das gesamte, innovative Projekt bis 500.000 EUR
Förderung Digitalisierung: Beratungen zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen – RKW Hessen
- 50-80 % Zuschuss zur Digitalisierungs-Beratung
Förderung Digitalisierung: Digi-Zuschuss – WIBank
- Förderung von digitaler Transformation der Produktions- und Arbeitsprozesse und der Verbesserung der IT-Sicherheit
- Zuwendungsfähige Maßnahmen sind: Anschaffung von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen
- nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50 Prozent
- Förderhöhe max. 10.000 EUR
Förderung Digitalisierung: Innovationskredit Hessen – WIBank
- 70 prozentige Haftungsfreistellung
- zwischen 100.000 Euro und 7,5 Mio. Euro möglich
- mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern
- Finanzierung von innovativen Unternehmen und Gründern (Mindestens eines der festgelegten Innovationskriterien muss erfüllt sein. Diese können im Detail dem Merkblatt Innovationskredit Hessen entnommen werden.)
Förderung Digitalisierung: Innovationsberatung – IHK Hessen
- Unterstützung bei der Auswahl von Förderprogramme für Innovationen.
Förderung Digitalisierung: Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen – Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
- ermöglicht Produkt- und Prozessinnovationen in vielen Bereichen der Wirtschaft
- Zuschuss bis maximal 1 Mio. Euro
Förderung Digitalisierung: Niedrigschwellige Innovationsförderung für KMU und Handwerk – Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
- Verbesserte oder neue Produkte, Produktionsverfahren, Dienstleistungen sowie neue betriebliche Ablauf- und Organisationsformen
- Zuschuss bis zu 35 % bzw. maximal 100.000 Euro
- bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben; maximal 100.000 Euro
- nicht rückzahlbarer Zuschuss
Förderung Digitalisierung: NRW.SeedCap Digitale Wirtschaft – NRW Bank
- Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung stehen oder Unternehmen, die einen Finanzierungsbedarf für Investitionen und/oder Betriebsmittel haben
- der von der NRW.BANK übernommene Finanzierungsanteil muss sich auf mindestens 15.000 € belaufen – der maximale Betrag beläuft sich auf 100.000 €
- sofern der Finanzierungsbedarf einen Betrag von 200.000 € übersteigt, ist der darüber hinausgehende Betrag allein durch den/die Gesellschafter beziehungsweise Gründer und / oder den Business Angel beziehungsweise weitere Investoren zu finanzieren
Förderung Digitalisierung: NRW.BANK.Digitalisierungskredit – NRW Bank
- Finanzierungen von Digitalisierungsmaßnahmen durch zinsgünstiges Darlehen
- Digitale Produktion und Verfahren wie zum Beispiel:
- Integration/Einbindung von digitalen Kundenschnittstellen (CRM-Systeme) an das Produktionsleitsystem (Manufacturing Execution System),
- Vollumfängliche Vernetzung der Ressourcenplanung (ERP-System) und der Produktionssysteme oder
- Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze (> 100 MBit/s symmetrisch).
- Digitale Produkte wie zum Beispiel:
- Aufbau und Verbesserung von digitalen Plattformen,
- Entwicklung vorausschauender Instandhaltungsanwendungen sowie produktbegleitender und/oder Anwendersteuerungssoftware oder
- Entwicklung von digitalen Standards und Normen.
- Digitale Strategie und Organisation wie zum Beispiel:
- Entwicklung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie,
- Initialisierungsaufwand für die Nutzung von Cloud- Technologien oder
- Entwicklung und Implementierung eines IT-, Daten-sicherheits- und/oder Social-Media-Kommunikationskonzepts.
- Wie wird gefördert?
- Förderart: Ratendarlehen und endfällige Darlehen
- Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Kosten
- Mindestkredit: 25.000 €
- Laufzeiten Ratendarlehen:
- 3 Jahre ohne Tilgungsfreijahr,
- 5, 7 und 10 Jahre mit einem optionalen Tilgungsfreijahr
-
- Laufzeiten endfällige Darlehen: 3 Jahre
- Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit
- Tilgung: Die Tilgung erfolgt in gleichen Vierteljahresraten und setzt, gegebenenfalls nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit, mit Beginn des übernächsten Quartals nach Vertragsabschluss ein.
- Auszahlung: 100%
- Bereitstellungsprovision: 0,25% pro Monat, sofern das Darlehen nicht spätestens sechs Monate nach Zusage bei der NRW.BANK abgerufen wird
Förderung Digitalisierung: Mittelstand.innovativ – Innovations- und Digitalisierungsgutschein – Projektträger Jülich | Forschungszentrum Jülich GmbH
- Digitalisierung: Gutscheine werden vergeben für:
- Analyse und Bewertung: Status quo-Analyse des Digitalisierungsgrades im Unternehmen („Digitalisierungscheck“) oder Erfassung des Grades der IT-Sicherheit (Digitalisierungsgutschein A),
- Befähigung und Umsetzung: Durchführung innovativer Lösungen zur Realisierung von Digitalisierungsmaßnahmen im Unternehmen (Digitalisierungsgutschein B).
- Förderart: Zuschuss
- Förderumfang: max. 50%, bei kleinen Unternehmen 80% der förderfähigen Ausgaben
- Förderhöhe: bis zu 10.000 € für den Innovationsgutschein B und den Digitalisierungsgutschein A
- bis zu 15.000 € für den Innovationsgutschein F+E und den Digitalisierungsgutschein B
Förderung Digitalisierung: ERP-Gründerkredit RLP – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISBLG)
- Existenzgründer, KMU in den ersten 5 Geschäftsjahren, Freiberufler/innen und natürliche Personen, die ein Unternehmen übernehmen
- Zinsverbilligte/Zinsgünstige Investitionsfinanzierungen bis 2 Mio. EUR und Betriebsmittelfinanzierungen bis 500 TEUR
- Mit flexiblen Laufzeiten bis zu 20 Jahren und optionalen Tilgungsfreijahren
- Optionale Haftungsfreistellung von 50 % bei Investitionsfinanzierungen bis 250 TEUR für Unternehmen mit mind. 2 vollständigen Jahresabschlüssen
- richtet sich nach dem ERP-Gründerkredit Universell der KfW. Die ISB verbilligt die ohnehin schon günstigen Kredite der KfW zusätzlich.
- Der ERP-Gründerkredit RLP kann in folgenden Programmvarianten beantragt werden:Investitions- und Betriebsmittelkredit (574)
- haftungsfreigestellter Investitionskredit (577)
Förderung Digitalisierung: Innovationskredit RLP – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISBLG)
- innovative KMU, MidCap-Unternehmen und Freiberufler/innen mit mind. 2 vollständigen Jahresabschlüssen
- Zinsgünstige Investitions- und Betriebsmittelfinanzierungen bis 2 Mio. EUR mit EIF-Zinsvorteil
- Mit flexiblen Laufzeiten bis zu 10 Jahren und optionalen Tilgungsfreijahren
- Risikoentlastung durch obligatorische Haftungsfreistellung von 70 %
- Keine Bereitstellungsprovision
Förderung Digitalisierung: Beratungsprogramm für den Mittelstand – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISBLG)
- Beratung zu: strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen der Unternehmensführung sowie Fragen zum Produkt- und Kommunikationsdesign
- Die förderfähigen Beratungskosten belaufen sich auf bis zu 800 EUR je Tagewerk. Zuschuss von 50 % der Beratungskosten, max. 400 EUR pro Tagewerk
- maximal 15 Tagewerke je Unternehmen innerhalb von drei Jahren
Förderung Digitalisierung: ERP Innovationsprogramm – Saarländische Investitionskreditbank
- Freiberufler oder etabliertes Unternehmen mit mehr als 2 Jahren Präsenz am Markt
- Unternehmen müssen sich mehrheitlich in privatem Besitz befinden
- die Höchstgrenze für den Gruppenumsatz beträgt 500 Millionen Euro
- Wichtig: Sie müssen das innovative Vorhaben selbst durchführen oder an der Entwicklung der Innovation wesentlich beteiligt sein
- 100 % der förderfähigen Kosten bis maximal 5 Millionen Euro je Vorhaben
- in der Fremdkapitaltranche profitieren Sie von 2 tilgungsfreien Anlaufjahren. Danach tilgen Sie Ihren Kredit 8 Jahre lang in gleich hohen vierteljährlichen Raten zuzüglich der Zinsen auf den noch offenen Kreditbetrag
- in der Nachrangtranche sind die ersten 7 Jahre tilgungsfrei. Danach tilgen Sie Ihren Kredit 3 Jahre lang in 12 gleich hohen vierteljährlichen Raten zuzüglich der Zinsen auf den noch offenen Kreditbetrag
Förderung Digitalisierung: Digitalisierungsprojekt E-Business – Sächsische Aufbaubank – Förderbank
- unternehmensinterne Prozesse optimieren, aber auch Geschäftsprozesse mit Kunden und Lieferanten gerade vor dem Hintergrund einer voranschreitenden Digitalisierung abbilden
- zinsverbilligtes Darlehensprogramm (Hausbankverfahren)
- u.a.: Mittelstandsrichtlinie – Digitalisierung von Geschäftsprozessen (E-Business): nicht rückzahlbarer Zuschuss: der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 50.000 Euro
- Mit dem Programm bekommen Sie Fördermittel für fast alle Vorhaben der Digitalisierung nach innen und nach außen. Es wird die Entwicklung neuer Absatzmöglichkeiten (Digitalisierung nach außen) und die Optimierung bzw. Digitalisierung interner Prozesse gefördert.
- Das heißt für Sie:
- Planung, Konzeption und Vorbereitung von Projekten (maximal 5 Tage zu jeweils maximal 900€)
- technische Realisierung
- Erwerb vorhaben-spezifischer Software (maximal 50% des gesamten Projektes)
- Einführung der entwickelten Lösungen, inkl. Schulungen (maximal 20% des gesamten Projektes)
- ausgeschlossen von der Förderung sind:
- Hardware
- Standardsoftware
- Isolierte Internet-Präsentationen
- Betriebskosten
Förderung Digitalisierung: Digital Innovation – Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Konzeption und Umsetzung investiver Digitalisierungsprojekte.
- Wer wird gefördert?
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
- Was wird gefördert?
- Entwicklung von neuen, innovativen digitalen Produkten und Produktionsprozessen, Geschäftsmodellen und Geschäftsabläufen
- digitale Marketing- und Vertriebsstrategien
- Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit
- Ausgaben für Personal, das im Rahmen des Projektes zusätzlich eingestellt wird, sowie Sachkosten, Leistungen Dritter und Investitionen
- Wie wird gefördert?
- Zuschuss in Höhe von bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben, max. 70.000 Euro je Projekt
- die Förderung der Personalausgaben für im Rahmen des Projektes zusätzlich eingestelltes Personal erfolgt auf Grundlage von Pauschalbeträgen
- Projektlaufzeit von max. 12 Monaten
Förderung Digitalisierung: Forschungs-, Technologie- und Innovationsprojekte (FTI-Richtlinie) – Thüringer Aufbaubank
- Projekte die in Thüringen durchgeführt werden und sich der Regionalen Forschungs- und Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung (RIS 3 Thüringen) zuordnen lassen. Eine Förderung ist in folgenden RIS 3 Feldern möglich:
- Industrielle Produktion und Systeme
- Nachhaltige und intelligente Mobilität und Logistik
- Gesundes Leben und Gesundheitswirtschaft
- Nachhaltige Energie und Ressourcenverwendung
- Informations- und Kommunikationstechnologien, innovative und produktionsnahe Dienstleistungen – Digitalisierung
- Eine Förderung im Querschnittsfeld ist nur möglich, wenn das Projekt auch einen Bezug zu mindestens einem Spezialisierungsfeld hat.
- Innovationsgutscheine A bis E
Förderung Digitalisierung auf Ebene der Europäischen Union
Förderung Digitalisierung: Horizont 2020 und KMU-Instrument
- innovationsfreudige KMU/Start Ups
- Sitz in einem EU-Staat
- maximal 250 Mitarbeitern
- Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro.
Gefördert werden alle Phasen entlang des Innovationszyklus:
- Phase 1 (Machbarkeit) – ökonomische Machbarkeits- oder Durchführbarkeitsstudie – pauschale Unterstützung 50.000 Euro
- Phase 2 (Umsetzung) Innovations- und Entwicklungsmaßnahmen – 0,5 bis 2,5 Millionen Euro Förderung. Förderquote: 70 Prozent
- Phase 3 (Kommerzialisierung) keine Fördergelder, jedoch Schulungen und Zugang zu einem Investorennetzwerk – Ziel: Markteintritt erleichtern.
Förderung Digitalisierung: COSME
- bis Ende 2020
- Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen mit besonderem Schwerpunkt auf der Förderung der Digitalisierung in KMU
- antragsberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Existenzgründer, Verbände, Vereine, freie Berufe
Förderung Digitalisierung: Eurostars
- gemeinsames Programm von EUREKA und der Europäischen Kommission
- KMU mit mindestens zehn Prozent des Umsatzes Investitionen in Forschung und Entwicklung oder zehn Prozent ihres Personals in diesem Bereich einsetzen
- die Förderquote für KMU beträgt 50 Prozent
- nicht zurückzuzahlende Zuwendung