Leasing

Eine erweiterte Art der Miete, bei der dem Nehmer ein Gegenstand zur Nutzung gegen Geld überlassen wird.

Während der Leihdauer bleibt der Gegenstand eigentum des Gebers. Am Ende der Laufzeit geht geht der Gegenstand wieder an den Geber zurück. Im Gegensatz zur Miete ist Leasing eher langfristig angesetzt und die Leihkonditionen können während der Laufzeit nicht geändert werden. Außerdem wird durch den Leasing-Vertrag alles festgesetzt. Bei der Miete wird das Investitionsobjekt vom Mieter in einwandfreiem Zustand übernommen. Der Vermieter trägt die Kosten für Reparaturen, Instandhaltung und Wartung. Beim Leasing hingegen obliegen Wartung, Reparaturen und Versicherung dem Mieter.

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